Letzte Dinge regeln

Die Patientenverfügung der Malteser Deutschland; Bildquelle: Malteser

Seelze (mhd) Diese Frage stellt sich niemand gerne: Wer entscheidet über mein Leben, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann? Für solche Fälle gibt es die Patientenverfügung. Darüber sprach Antje Doß, Hospizkoordinatorin der Malteser in Hannover und Fachkraft Palliative Care, am Donnerstagabend, 18. April 2024, bei der „Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)“ der Malteser in Seelze.

2009 hat der Deutsche Bundestag das Betreuungsrecht verändert und eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen beschlossen. Eine solche Verfügung wird verstanden als freiwillige schriftliche Erklärung eines Volljährigen für den Fall, dass er nicht mehr einwilligungsfähig ist. Mit Hilfe der Patientenverfügung kann man also im Voraus bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen man in einem solchen Falle noch wünscht.

Vorformulierte Patientenverfügungen gibt es inzwischen jede Menge. Viele Organisationen haben ein solches Formular herausgegeben, darunter auch die Malteser. Auf Grundlage eines christlichen Menschenbildes kann sich der Unterzeichner darin zwischen unterschiedlichen Optionen entscheiden, aber verschiedene Passagen auch frei formulieren.

Ein schwieriges Thema also, das aber dennoch mehr als ein Dutzend Interessierte zu Antje Doß‘ Vortrag lockte. Einfühlsam und mit vielen Beispielen gewürzt führte die erfahrene Hospizkoordinatorin die Zuhörer durch das Formular der Patientenverfügung und sparte dabei nicht mit Kommentaren. Eine einmal unterschriebene Verfügung sei zwar gültig bis zum Widerruf, so Doß. Dennoch empfiehlt sie, das Dokument regelmäßig zu überprüfen und dann jeweils neu zu unterschreiben. Missverständnisse und Zweifel über den Willen der betroffenen Person kann man auch damit nicht ganz ausschließen, ab zumindest minimieren.

Doß sprach auf Einladung von Alina Ryabukha und Annika Palmtag in der Seelzer Beratungsstelle der EUTB, die sich seit Januar 2023 in der Stadtgeschäftsstelle der Malteser in der Ebertstraße 2 findet. Dort haben die beiden erfahrenen Beraterinnen ein offenes Ohr für die unterschiedlichsten Bedürfnisse, Sorgen und Nöte von Menschen mit (drohender) Behinderung oder Teilhabebeeinträchtigung und deren Angehörige.

Der Malteser Hilfsdienst Deutschland hält eine aktuelle Version seiner Patientenverfügung mit allen Änderungen im Betreuungsrecht, die seit dem 1. Januar 2023 gelten, auf seiner Homepage bereit. Vordrucke zur Patientenverfügung sowie zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können dort heruntergeladen oder digital ausgefüllt werden. Auch die Bestellung von gedruckten Exemplaren ist möglich.

Die Malteser-Patientenverfügung im Internet:
​​​​​​​www.malteser-patientenverfuegung.de​​​​​​​